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General-Major und
Oberst des 3. Linienbataillons
Heinrich von Hinüber

Noch im Juli, dem Monat der Elbkonvention, erfolgten jenseits des Kanals die ersten Schritte, um die Angehörigen der aufgelösten Armee unter den Fahnen ihres angestammten Herrschers wieder zu vereinen.

Am 28. Juli 1803 erhielt der in London weilende Adjutant des Herzogs v. Cambridge, Oberstleutnant Friedrich v.d. Decken eine Vollmacht zur Werbung eines Korps ausländischer Truppen von nicht über 4.000 Mann für den englischen Dienst. (Decken war schon im Frühjahr in England gewesen. Seine Entlassung aus hannoverschen Diensten hatte er schon vor der Suhlinger Konvention erbeten und war im 60. englischen Infanterie-Regiment, welches viele Deutsche enthielt, angestellt worden.) Ein ähnliches Patent (letter of service) bekam der erst kürzlich aus holländischen Diensten übernommene Major Colin Halkett. Letzterer sollte ein Bataillon Infanterie von 459 Mann Kopfstärke errichten; für den Fall, daß er sein Bataillon auf 800 Mann brächte, wurde ihm der Rang eines Oberstleutnants zugesichert, während Decken im entsprechenden Fall zum Oberst befördert werden sollte.

Lymington in Hampshire war Rekruten-Sammelplatz; in Plymouth und Harwich waren Offiziere stationiert, welche die eintreffenden Rekruten nach Lymington wiesen. (Vgl. die Kartenskizze von England)

Die Errichtung des Korps ging zuerst nur langsam vonstatten. War es schon für jeden Einzelnen - zumal für die Verheirateten - ein sehr schwerer Entschluß, das Vaterland gerade in so unruhiger Zeit voraussichtlich auf Jahre hinaus zu verlassen, so mußte besonders erschwerend für die Werbung in Gewicht fallen, daß viele der älteren Offiziere ihren ehemaligen Untergebenen von einer Auswanderung nach England zunächst abraten zu müssen glaubten, um dem französischen Eroberer nicht durch Bruch der Elbkonvention zu einer härteren Behandlung des Landes zu veranlassen. Auch die allgemeine Abneigung des Hannoveraners gegen alles Extravagante hat dazu mitgewirkt.

Als indes die Bedrückungen im Lande immer fühlbarer wurden, außerdem durch die schon 1803 angekündigte Errichtung einer französisch-hannoverschen Legion (Es ist in hohem Grade ehrend für das Offizierkorps der aufgelösten Armee, daß nur 1 Leutnant und 2 Fähnriche, davon ein geborener Däne, in diese Legion eintraten. Nach Fieffé, Geschichte der Fremdtruppen Frankreichs, wurde die hannoversche Legion in Stärke von 1.342 Mann errichtet und ihre Organisation am 13. April 1804 genehmigt. Sie bestand aus leichter Infanterie und Jägern zu Pferde und wurde am 9. August 1811 zu einer rein französischen Truppe. Die Infanterie trug rote Röcke mit blauen Kragen und Rabatten, die Jäger zu Pferde dunkelgrüne Röcke mit gelbem Kragen. Fieffé fügt hinzu: "Es wäre irrig zu glauben, daß diese Legion sich einzig aus hannoverschen Untertanen ergänzt hätte." In einem ihrer Bataillone zählte man 1811 unter 503 Mann 226 Österreicher, 53 Preußen, 129 Rheinbündler, 3 Spanier, 2 Neapolitaner, 7 Polen, 9 Schweizer, 14 Russen, 3 Schweden, 57 Holländer, Hanseaten, sowie Leute aus Dalmatien, Istrien, Friaul, den römischen Staaten und Genua. Diese Zusammenstellung ist ein Ehrenzeugnis für die hannoversche Bevölkerung.) in Hannover der Gedanke näher gerückt wurde, vielleicht einmal zwangsweise der französischen Fahne folgen zu müssen, da überwog bei vielen der Entschluß, das Land zu verlassen. War einerseits den Truppen kein Versprechen abgenommen worden, nicht mehr gegen Frankreich zu dienen, so entband andererseits eine Königliche Bekanntmachung - durch die englischen Gesandten an allen deutschen Höfen verbreitet - alle hannoverschen Untertanen ausdrücklich von der Verpflichtung, solchen Konventionen Folge zu leisten, welche vom König nicht bestätigt seien.

Nicht unerwähnt darf bleiben, daß bei vielen hannoverschen Offizieren zunächst eine gewisse Abneigung gegen die Auswanderung nach England durch die Person des Werbers, Oberstleutnant v.d. Decken, gegeben war. Es scheint, als wenn man von dem reinen Patriotismus dieses Mannes, der durch die reichlich bemessenen Vergütungen der englischen Regierung sehr bald ein reicher Mann wurde, nicht allseitig überzeugt gewesen wäre. "Seine rasche Beförderung, lediglich durch Hofdienst und Adjutantur, flößte seinen Kameraden aus der Front kein hinreichendes Vertrauen ein."

(Ompteda: "Deckens unerhörtes Avancement zum englischen Obersten hat bei den Engländern gleicher Kategorie ein solches widerliches Aufsehen erregt, daß namentlich die englische Adjutantur ihm bei jeder Gelegenheit Hindernisse in den Weg legt, welches dann für die Errichtung eines solchen Korps wie die Legion keine fördernde Sache ist." – Verfasser hat den Eindruck gewonnen, als wenn das ablehnende Urteil nicht das allgemeine gewesen sei. Decken war ein geistreicher bedeutender Mann und ein Freund von Scharnhorst. In einem pessimistisch gehaltenen Briefe an Major v. Berger betont er am 4. Juli 1805, daß der Wunsch, seinen unglücklichen Kameraden Brot zu geben, das einzige Motiv sei, das ihm "zur Fortsetzung seines sonst so widrigen Geschäftes noch einigen Mut gäbe." Gneisenaus Urteil über Decken ist sicherlich zu hart und anscheinend durch Deckens Stellungnahme gegen eine Expedition nach Norddeutschland 1809 mit beeinflußt. W. V. Hassel nennt Decken einen "ausgezeichneten Mann" und rühmt seine Verdienste als langjähriges "Faktotum des Herzogs v. Cambridge".)

Die Gerechtigkeit gebietet, gleich an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß die Familie v.d. Decken in der Geschichte der Legion eine besonders geachtete Stellung einzunehmen berechtigt ist. Mit 14 Offizieren, die sie zur Legion stellte, gebührt ihr unter den hannoverschen Adelsfamilien der erste Platz. Zwei davon bezahlten ihre Dienste mit dem Tode, Kapitän Ludw. v.d. Decken, der bei der Rückkehr von Kopenhagen durch Schiffbruch umkam, und Rittmeister Gustav v.d. Decken, der bei Garzia Hernandez tödlich verwundet wurde. Die Verdienste des Oberstleutnants v.d. Decken um die Organisation der Legion und um die materielle Versorgung ihrer Angehörigen sind unbestritten.

Anfangs schien es fast, als sollte es Decken nicht gelingen, die vertragsmäßig binnen drei Monaten nachzuweisenden 400 tauglichen Rekruten zusammen zu bekommen. Am 8. August waren erst 7 Mann vorhanden. Dagegen trafen fortwährend Offiziere ein, unter den ersten Major v. Hinüber, Hauptmann Offeney und Kornet A. Heise, welche sofort von Decken zur Unterstützung bei der geplanten Organisation verwendet wurden. Major v. Hinüber übernahm den Empfang der Rekruten in Plymouth.

Ein frischer Zug kam in das Ganze, als der englische König folgenden Aufruf überall verbreiten ließ:

10. August 1803

Se. Majestät Georg III., König des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, haben geruhet, dem Oberst v.d. Decken Werbebriefe zu erteilen, um ein Korps leichter Infanterie für den britischen Dienst zu errichten, welches die "Kings Germans" genannt, und wenn es vollständig sein wird, unter die unmittelbaren Befehle Sr. Kgl. Hoheit des Herzogs von Cambridge gestellt werden soll. Alle Ausländer, vorzüglich aber alle braven Deutschen, werden daher hiermit eingeladen, in diesem Korps Dienste zu nehmen. Sie werden ein sehr ansehnliches Handgeld erhalten und dieselbe Bezahlung und dieselben Vorrechte genießen, welche den regulären Regimentern in der britischen Linie zu Teil werden.

Diejenigen, welche während des Krieges unfähig zum Dienst werden, sollen Pensionen erhalten. Jeder Rekrut wird sich auf 7 Jahre engagieren und für ein halbes Jahr nach Unterzeichnung eines definitiven Friedens, worauf er entlassen und mit einer angemessenen Summe Geldes versehen werden wird, um die Reisekosten in seine Heimat bestreiten zu können.

Massenhaft begann nun die Auswanderung aus dem hannoverschen Lande. Durch rührige Offiziere überall unterstützt, von der Bevölkerung in opferwilligster Weise gefördert, zogen die jungen Männer unter allerlei Fährlichkeiten den Küsten zu, meist nach Holstein, um von hier aus zunächst die Insel Helgoland zu erreichen und von da aus auf englischen Schiffen die Überfahrt zu bewerkstelligen.

Zu den tätigsten Werbern im hannoverschen Lande gehörten in dieser Anfangszeit Oberstleutnant v. Bock, damals in Elze, Prem.-Leutn. Baring und die Leutnants Hülsemann und Rudorff. Kornet Poten warb Kavalleristen in Münden, sein älterer Bruder und sein Vetter Krauchenberg in Wunstorf und Celle. Waren die Leutnants Hartmann und v. Arentsschildt in Hannover, Sympher in Hildesheim um die Gewinnung von Artilleristen bemüht, so warb Leutnant Plate an der unteren Weser, Graf Kielmannsegge in Hamburg mit gutem Erfolge. Von Hamburg aus half der hannoversche Oberpostmeister Johanns den Angeworbenen weiter nach Husum, wo Rittmeister A. Heiliger sie sammelte und über Helgoland nach England schickte. Eine geringere Anzahl fuhr von der Weser aus nach Helgoland hinüber.

Anfangs legten die Franzosen der Auswanderung keine besonderen Schwierigkeiten in den Weg; sehr bald aber änderte sich die Haltung der Behörden. Mit allen Mitteln suchte man die Landflucht zu hindern, bedrohte sogar die Werbung für den englischen Dienst mit der Todesstrafe. (Der Todesstrafe ist in den ersten Jahren nach 1803 kein Werber anheim gefallen. 1811 nahm die westfälische Polizei umfangreiche Verhaftungen wegen Werbung für England vor. Ein Leutnant v. Mauderode und ein Schuhmacher Schüddekopf wurden am 29. Dez. 1811 hingerichtet. Ob sie für die Legion und ob sie überhaupt für England geworben haben, ist unsicher.)

Am 6. Oktober 1803 bereits erging seitens der hannoverschen Exekutiv-Kommission eine "Proklamation an sämtliche Behörden im Lande", des Inhalts, englische Werber seien in den Kurlanden tätig, der General en chef verlange Anzeige derselben. 4 Tage später (10. Oktober) verschärfte man die Tonart und bedrohte "jedermann, welcher sich mit englischer Werbung befasset oder Andere zu englischen Diensten überzugehen verleitet," mit dem Tode nach Kriegsrecht. Diese Verordnung wurde an 3 Sonntagen nach einander in sämtlichen Kreisen des Landes verlesen. (Verfügung des Landes-Konsistoriums Hannover, 13. Oktober 1803) Die Verurteilung eines Sergeanten Ahrens vom 6. Kurhannoverschen Infanterie-Regiment, welcher der Werbung überführt war, zu 15 Jahren Galeerenstrafe erfolgte am 31. Oktober 1803, dieselbe wurde als abschreckendes Beispiel in den Amtsstuben und an allen Kirchtüren angeschlagen. Trotzdem nahm die Auswanderung dauernd zu. "Jedermann im Lande unterstützte die Flüchtigen und half Ihnen weiter. Das Volk hielt zusammen wie in einer großen Verschwörung."

Das Depot in Lymington war Ende September 1803 bereits so überfüllt, daß es nötig wurde, einen Teil der Leute nach den Kasernen von Parkhurst auf der Insel Wight zu verlegen. Die Empfangskommandos in Plymouth und Harwich gingen als nicht mehr nötig ein. Am 13. Oktober bereits übernahm Major v. Hinüber in Parkhurst das Kings-German-Regiment, am 3. November zählte es 450 Mann. Der Fortgang der Werbung war gesichert.

Die große Zahl der eintreffenden hannoverschen Offiziere aller Rang- und Altersklassen setzte die Begründer der Legion zunächst in nicht geringe Verlegenheit. Nach Möglichkeit sollte niemand durch die Übernahme in den englischen Dienst Nachteile in seinen Beförderungsverhältnissen erleiden. Da sich nun aber durchaus nicht übersehen ließ, wer von den Offizieren der aufgelösten Armee nachkommen würde, so machten sich noch auf Jahre hinaus Versetzungen innerhalb der Truppenteile, mitunter auch von einer Waffengattung zur anderen nötig, um Härten auszugleichen.

Der über Erwarten reiche Zudrang zu den Kings Germans führte sehr bald zu einer Erweiterung der anfangs geplanten Truppenaufstellung. Ende November zählte das inzwischen nach den Kasernen von Hilsea verlegte Regiment schon gegen 1.000 Mann (Das erste Offizierkorps des Regiments bestand aus Oberstleutnant v.d. Decken als Kommandeur, den Kapitäns A. Heiliger und Baron Bülow, den Leutnants de Salve und Harward, den Fähnrichen Heise und L. Cropp.), sodaß man zur Bildung eines Korps aller Waffen schreiten konnte.

Durch Werbebrief vom 19. Dezember 1803 erhielt der Herzog Adolph Friedrich v. Cambridge die königliche Vollmacht zur Werbung eines gemischten Korps von vorläufig nicht über 5.000 Mann. Die gesonderte Tätigkeit des Oberstleutnant v.d. Decken und des Majors Colin Halkett hörte hiermit auf; ihre Mannschaften traten zur Legion über. Decken blieb indes weiterhin als Organisator und Werber tätig.

Der Wortlaut des Werbebriefes war folgender:

Kriegsbüreau (War office) am 19. Dez. 1803

In Gemäßheit der Befehle Sr. Majestät des Königs, welche mir durch Se. Kgl. Hoheit den Oberbefehlshaber der Armee zugekommen sind, habe ich die Ehre, Ew. Kgl. Hoheit zu benachrichtigen, daß Se. Majestät geruhet haben, den Befehl zu erteilen, daß die speziellen Rekrutierungen des Obersten v.d. Decken und des Majors Halkett eingestellt werden, und diejenigen Leute, welche zufolge der den genannten Offizieren verliehenen Werbebriefe bereits angeworben sind, eine Legion bilden sollen, welche aus Ausländern bestehen und nicht die Zahl von 5.000 Mann übersteigen soll, und deren Errichtung durch Ew. Kgl. Hoheit Se. Majestät unter den hiernächst spezifizierten Bedingungen hiermit zu autorisieren geruhen:

Artikel 1. Jeder Rekrut soll wo möglich für 10 Jahre angeworben werden, aber auf keinen Fall für weniger als 7 Jahre, und wenn Großbritannien nach Ablauf dieser Dienstzeit noch im Kriege begriffen sein sollte, so sollen die Leute dennoch gehalten sein, ohne eine Erneuerung des Handgelds bis 6 Monate nach der Ratifikation eines definitiven Friedensschlusses zu dienen. Kein Mann, welcher auf eine kürzere Dienstzeit angeworben werden sollte, wird auf dem Depot zu Hilsea-Barracks angenommen werden.

Artikel 2. Die Rekruten dürfen nicht unter fünf Fuß drei Zoll (englisch) messen, noch über 40 Jahr alt sein, und müssen in jeder Rücksicht frei von körperlichen Gebrechen und zum Dienste tauglich sein. Junge gesunde Leute, welche der Wahrscheinlichkeit nach noch wachsen, können jedoch bei einer Größe von fünf Fuß zwei Zoll angeworben werden.

Artikel 3. Eingeborene Franzosen, Italiener oder Spanier sind unter keinerlei Bedingung anzunehmen, allein Leute aller übrigen Nationen Europas haben Ew. Kgl. Hoheit volle Freiheit im Auslande anzuwerben, sowie auch Polen, Ungarn, Dänen, Russen und Deutsche, welche sich in diesem Lande aufhalten; jedoch keine britischen Untertanen Sr. Majestät. Auch steht es Ew. Kgl. Hoheit frei, eingeborne Holländer anzuwerben, welche auf Prisenschiffen gefangen genommen worden sind, vorausgesetzt, daß dieselben ihrem Alter und ihrer körperlichen Beschaffenheit nach tauglich für den Dienst Sr. Majestät scheinen.

Artikel 4. Es werden Ew. Kgl. Hoheit fünfzehn Guineen für jeden Rekruten bewilligt, welcher in Hilsea-Barracks abgeliefert, daselbst tauglich befunden und in Sr. Majestät Dienst aufgenommen wird, jedoch mit Ausnahme derjenigen Leute, welche auf Kosten der Regierung von dem Festlande herübergeschafft worden sind, sowie derjenigen, welche sich von Prisenschiffen haben anwerben lassen, und solcher jungen Leute, welche noch nicht das gehörige Alter erreicht haben. Hievon wird eine Summe von drei Pfund siebzehn Schilling und sechs Pence, welches das Verhältnis des Handgeldes sowohl an barem Gelde als an kleinen Montierungsstücken ist, welches einem britischen Rekruten der Linie nach förmlicher Annahme bewilligt wird und welches Ew. Kgl. Hoheit Rekruten unabänderlich unter der Aufsicht des General-Inspektors auf dem Depot berechnet werden soll, vorbehalten. Auch soll jeder Mann in den Besitz aller der übrigen Artikel von kleinen Montierungsstücken gesetzt werden, welche einem Rekruten der Linie bei dessen erster Annahme zu liefern sind. Das dem Rekruten auszuzahlende Handgeld soll jedoch auf keinen Fall an barem Gelde und kleinen Montierungsstücken die festgesetzte Summe von sieben Pfund zwölf Schilling und sechs Pence, welche gegenwärtig einem britischen Infanterie-Rekruten bewilligt werden, übersteigen.

Artikel 5. Für jeden Mann, welcher auf Kosten der Regierung von dem Festlande herübergebracht wird, soll die Summe von zwölf Guineen gutgetan werden und für diejenigen Leute, welche von Prisenschiffen angeworben werden und unter den oben angeführten Bedingungen für tauglich befunden und angenommen werden, soll ein Werbegeld von sieben Guineen bewilligt werden; für junge in dem Artikel 2 erwähnte Leute aber, welche noch nicht das gehörige Alter erreicht haben, sollen acht Guineen bewilligt werden, mit demselben Vorbehalt des Handgeldes in jedem dieser Fälle, wie in dem Artikel 4 erwähnt worden ist.

Artikel 6. Keine Zurechnung irgend einer Art für Kosten, welche der Rekrut vor seiner Annahme in Hilsea-Barracks veranlaßt haben dürfte, soll zugelassen werden. Auch sollen der Regierung die Kosten in Betreff nicht approbierter Rekruten oder solcher, welche vor der Annahme sterben oder desertieren dürften, nicht zur Last fallen. Diejenigen Leute, welche von dem Festlande herübergebracht, aber nicht angenommen werden, sollen auf Kosten Ew. Kgl. Hoheit verpflegt und zurückgesendet werden.

Artikel 7. Der Sold der angenommenen Rekruten wird von den respektiven Daten ihrer Annahme in Hilsea-Barracks an bewilligt werden und der Gehalt der Offiziere von den Daten ihrer Patente.

Artikel 8. Die Offiziere und Soldaten werden Sr. Majestät den Eid der Treue schwören und sollen gehalten sein zu dienen, wohin Sr. Majestät sie zu senden für gut befinden mögen. Jeder Rekrut soll daher eine Kapitulation unterzeichnen und denselben Verordnungen und Kriegsgesetzen unterworfen sein, wie Sr. Majestät britische Truppen.

Artikel 9. Die Leute und jungen Bursche (lads) sollen während der ganzen Periode ihrer Dienstzeit, wo sie auch stationiert sein dürften, alle diejenigen Vorteile genießen, welche britischen Soldaten zugestanden sind oder bewilligt werden mögen und sollen allen Verminderungen des Soldes und der sonstigen Emolumente (allowances) unterworfen sein, welche Se. Majestät für die britischen Truppen anzuordnen für gut halten dürfte.

Artikel 10. Alle Offiziere sollen bei ihrer Entlassung zu einer Pension (allowance) berechtigt sein, welche dem britischen Half pay gleich kommt, vorausgesetzt, daß die Legion über fünf Jahr in dem britischen Dienst verbleibt; allein im Fall einer früheren Auflösung des Korps soll diese Pension nur solchen Offizieren bewilligt werden, welche einen permanenten Rang in der britischen Armee haben. Der übrige Teil der Offiziere soll im Verhältnis seines Ranges nach den in beigefügtem Verzeichnis aufgestellten Normen pensioniert werden. (Die Pensionssätze (Allowances) betrugen täglich für einen Oberst 7 Schilling, 6 Pence; Oberstleutnant und Major 5 Schilling; Kapitän und Oberwundarzt 3 Schilling; Adjutant 2 Schilling, 6 Pence; Subaltern-Offizier und Assistenzwundarzt 2 Schilling.)

Artikel 11. Wenn irgend einige von den Leuten in Folge einer Auflösung oder auf irgend eine andere Weise aus dem Dienste entlassen werden, so sollen sie, wenn sie von dem Festlande herübergebracht worden sind, auf Kosten der britischen Regierung zurückgesendet werden und eine Geldbewilligung von zwei englischen Pence oder ungefähr sechs Kreuzern deutscher Reichsmünze für die deutsche Meile zur Bestreitung der Reisekosten nach ihren respektiven heimatlichen Wohnorten erhalten, welche nach deren Entfernung von dem Punkte ihrer Landung auf dem Festlande an berechnet werden soll.

Artikel 12. Diejenigen Leute, welche durch Wunden oder wegen anderer körperlicher Gebrechen unfähig werden, die Periode der Dienstzeit, für welche sie angeworben sind, auszudienen, werden von der Regierung eine lebenslängliche Pension erhalten, welche die Chelsea-Pension (out pension) nicht übersteigt, und die ihnen daher ausgezahlt werden soll, wenn sie sich in England aufhalten oder die Erlaubnis erhalten haben, dieselbe auf dem festen Lande zu empfangen, aber unter keinen anderen Umständen.

Artikel 13. Was die Lieferungen der Montierungsstücke und sonstige Ausrüstungen betrifft, so soll die Legion mit den britischen Regimentern auf gleichem Fuße stehen. Die Waffen sollen aus den königlichen Arsenalen geliefert werden.

Artikel 14. Fürs erste sollen aus den Leuten, welche bereits angeworben sind, sogleich zwei Bataillone leichter Infanterie gebildet werden. Jedes Bataillon soll die in dem beigefügten Etat vorgeschriebene Zahl enthalten. (Der Etat war: 1 Oberstleutnant, 1 Major, 6 Kapitäns, 6 Leutnants, 6 Fähnriche, 1 Adjutant, 1 Quartiermeister, 1 Zahlmeister, 1 Oberwundarzt, 1 Assistenz-Wundarzt, 1 Sergeant-Major, 1 Quartiermeister-Sergeant, 1 Zahlmeister-Sergeant, 1 Rüstmeister-Sergeant, 24 Sergeanten, 24 Korporale, 12 Hornisten, 450 Schützen; Kopfstärke 539.) Diese Bataillone sollen vom 19. Dezember 1803 an als auf dem Etat der Armee befindlich betrachtet werden. Die Bildung des übrigen Teils der Legion wird nach Verhältnis der für den Dienst einkommenden Mannschaft stattfinden.

Artikel 15. Se. Majestät können zu jeder beliebigen Zeit die Legion oder einen Teil derselben von dem Etat der Armee nehmen, wenn auch selbst die Periode von sieben Jahren oder eine noch längere Zeit, für welche die Leute angeworben sind, noch nicht abgelaufen sein sollte.

Ich habe die Ehre zu sein mit der tiefsten Ehrfurcht Ew. Kgl. Hoheit untertänigster Diener

unterz. C. Bragge

Dem General-Lieutenant Sr. Kgl. Hoheit dem Herzog von Cambridge, Ritter des Hosenbandes pp.

Vom 19. Dezember 1803 ab dürfen wir demnach den Bestand unserer preußisch-hannoverschen Regimenter rechnen, denen die Tradition der alten Legionstruppen verliehen worden ist. Unvergessen wird es bleiben, wie 100 Jahre später der Kaiser des jungen, machtvoll geeinten Deutschen Vaterlandes diesen Ehrentag in Hannover mit seinen hannoverschen Soldaten gefeiert und den altehrwürdigen Erinnerungen frischen Glanz verliehen hat.

Die große Zahl vorhandener Offiziere wies darauf hin, gleich eine reichlich bemessene Zahl von Stämmen aufzustellen, und die Erfüllung der Sollstärke der Zukunft zu überlassen. Auf diese Weise wurden die anfänglichen Organisationsarbeiten erleichtert und jeder Einzelne wuchs allmählich in seine Aufgabe hinein. Nicht angestellte Offiziere erhielten vorläufig 2/3 ihres nach englischen Begriffen zuständigen Stellengehalts. Trotz dieses Entgegenkommens war es den hannoverschen Offizieren nicht ohne große Geldopfer möglich, den Eintritt in die Legion zu bewirken, denn die Überfahrt war teuer und das Leben in England erheblich kostspieliger als in Hannover. (Georg Appuhn, später Kapitän im 3. Linienbataillon, der am 3. Febr. 1804 mit seinen Freunden v. Borstel, Ludowig, v.d. Decken und drei v. Dürings Harburg bzw. Horneburg verließ, berechnet seine Reisekosten von Harburg bis Harwich auf 256 Mark (Schleswig-holstein. Courant). Mancherlei Bestechungen waren nötig, um überhaupt erst die hohe See zu erreichen.) Das alles konnte den Zudrang der Offiziere zur Legion nicht mindern. Voll frischer Begeisterung strebten die Angehörigen der aufgelösten Armee darnach, sich unter den Fahnen ihres Landesherrn wieder zu vereinigen. Aber auch jüngere Männer zogen diese Laufbahn jeder anderen vor, wofür manch herzerhebender schriftlicher Beweis aus jenen Tagen vorliegt.

Die Legion bestand anfangs fast nur aus Hannoveranern; lediglich in den Stellen der Zahlmeister und Quartiermeister befanden sich viele Briten, da diesen das Rechnungswesen der englischen Armee geläufig war, und sie vor allem die englische Sprache beherrschten, was bei den Hannoveranern nur in Ausnahmefällen zutraf. Viele Offiziere begannen daher bald ein reges Studium der ihnen ungewohnten Sprache; mußte doch damit gerechnet werden, daß die Legion vielleicht recht bald gemeinsam mit national-englischen Truppen unter englischen Führern zur Verwendung gelangen würde.

Sehr zu bedauern ist, daß bei der Errichtung nicht die Stämme der alten Armee beibehalten wurden. Dadurch würde die Möglichkeit gegeben sein, die Geschichte der hannoverschen Truppenteile weit über das Jahr 1803 zurück zu dehnen. So ist leider eine Lücke geblieben, die zwar nur wenige Wochen umfaßt, dennoch aber nicht zu beseitigen ist. Versuche einzelner Offiziere, das Offizier-Korps eines 1803 aufgelösten Regiments in einem bestimmten Legionstruppenteil wieder zu vereinigen, führten nirgends völlig zum Ziel. (Oberstleutnant Langwerth v. Simmern wünschte ebenso wie Major v. Ompteda, sein altes Regiment (Garde-Rgt.), im 1. Linienbataillon wieder auferstehen zu lassen. Langwerth brachte die Fahne desselben mit nach England. Wirklich fanden sich auch 15 Offiziere der Garde in dem Bataillon zusammen. Auch sonst bestanden Zusammenhänge, so zwischen dem 12. leichten Infanterie-Regiment und dem 2. leichten Bataillon, dem Leibregiment und den schweren Dragonern.)